Derzeit können Menschen aus dem Ausland den deutschen Pass nach frühestens acht Jahren in Deutschland erhalten. Die Zeitspanne soll auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Unter solche "Leistungen" fallen etwa gute Sprachkenntnisse, ein ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Eine weitere Neuerung: Künftig soll für Migrantinnen und Migranten grundsätzlich die Mehrstaatigkeit möglich sein - also der Besitz zweier Pässe. Bisher müssen viele Ausländerinnen und Ausländer bei Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Davon ausgenommen sind unter anderem Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Staat oder der Schweiz.
Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Auch hier lag die Frist bislang bei acht Jahren. Prinzipiell sollen in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten können.